Gruppenpsychotherapie
Gruppenpsychotherapie dient dazu, tiefer liegende psychische Probleme, wie beispielweise schwer fassbare Stimmungsschwankungen, wiederkehrende Ängste, anhaltende Depressionen, psychosomatische Störungen, Beziehungsstörungen, die nicht ausschließlich auf aktuellen Konflikten beruhen, sexuelle Funktionsstörungen, sowie Persönlichkeitsstörungen zu verändern, bzw. aufzulösen. Psychologische Grundkenntnisse sind dafür nicht nötig, nur die Bereitschaft zur Offenheit.
Eine Grundlage, auf der diese Form der Psychotherapie beruht, ist die Tatsache, dass jeder Mensch grundsätzlich die Möglichkeit hat, seine eigenen Gefühle zu spüren und sie anderen mitzuteilen. Bei einer psychischen Störung sind eine oder beide dieser Möglichkeiten gestört. Dies kann im Rahmen einer therapeutischen Gruppe im Austausch über diejenigen Gefühlsbereiche, die selbst oder von anderen als gestört wahrgenommen werden, nach und nach verändert werden, so dass es zu einer differenzierteren Selbstwahrnehmung und auch zu einer verbesserten Wahrnehmung der Anderen, verbunden mit mehr Lebensfreude und Eindeutigkeit, kommt. Auch die Fähigkeit, die eigenen Gefühle auszudrücken, werden in einer Therapiegruppe optimal gefördert.
Das Zusammenkommen der Gruppenteilnehmer ist auf die jeweiligen Sitzungen beschränkt und dient der psychotherapeutischen Arbeit. Grundbedingung der Teilnahme ist die Wahrung der Schweigepflicht.
Innerhalb der Gruppe entwickelt sich ein persönliches Verhältnis der Gruppenmitglieder untereinander, innerhalb dessen ein gemeinsamer psychotherapeutischer Prozess möglich wird, der zunächst psychische Entlastung verschafft und längerfristig zu einer nachhaltigen Veränderung verhilft. Dieser Prozess wird von der Gruppe getragen und von mir als Psychotherapeutin unterstützt.
Eine Therapiegruppe ist zwischen fünf und neun Mitgliedern groß, die Gruppengröße kann im Verlauf der Behandlungszeit variieren. Die Gruppen sind nach dem Prinzip der ‚halboffenen Gruppe’ organisiert, bei der frei werdende Gruppenplätze jeweils wieder neu besetzt werden können. Die Gruppensitzung dauert in der Regel 100 Minuten.
Die Modalitäten einer Gruppenteilnahme sind in einer Therapievereinbarung niedergelegt. Hierzu gehört die Regelmäßigkeit und Verbindlichkeit der Teilnahme, sowie die Schweigepflicht gegenüber allen von anderen Gruppenteilnehmern erhaltenen Informationen, auch über die Therapie hinaus, zu welcher Sie sich vor Teilnahme schriftlich verpflichten. Auch ist für die Beendigung eine Mindestzahl von Sitzungen festgelegt, um allen Gruppenmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich voneinander zu verabschieden.
Eine Beendigung kann selbstverständlich auch langfristig erfolgen, um die gewonnenen emotionalen Veränderungen überprüfen und gegebenenfalls noch festigen zu können.
Kosten:
Bei Vorliegen einer Indikation übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung der Therapie. Es finden vorher mehrere Vorgespräche (einzeln) statt, innerhalb derer Sie Ihre Entscheidungen treffen können. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen betragen derzeit bis zu 24 Sitzungen bei Kurzzeittherapie, bis zu 60 Sitzungen bei Langzeittherapie und bei analytischer Gruppenpsychotherapie bis zu 150 Sitzungen.
Verfügbarkeit: eingeschränkt, es bestehen in der Regel Wartezeiten